Kosten

Therapiekosten

Alle Krankenkassen refundieren in der Regel einen Teilbetrag des Honorars für die psychotherapeutischen Einheiten. Sie können bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Kostenzuschuss für eine psychotherapeutische Behandlung stellen. Für die Gewährung eines Zuschusses verlangt die Krankenversicherung eine Bestätigung mit Diagnose. Mein Honorar beträgt für eine Einheit 140,-. Wird der Zuschuss genehmigt erhalten Sie aktuell pro Sitzung bei der ÖGK € 33,70, der BVAEB € 48,80, von der SVS € 45,- und von der KFA € 36,-. Zusätzlich erstatten auch private Krankenzusatzversicherungen (unterschiedliche) Beträge.

Für die Bewilligung ist eine Bestätigung einer/s Hausärztin/Hausarztes oder Fachärztin/Facharztes notwendig. Dabei werden körperliche Krankheiten, denen die psychischen Probleme vielleicht zugrunde liegen, abgeklärt.

Gemeinsam mit der ärztlichen Bestätigung und der Honorarnote reichen Sie den Antrag bei Ihrer Krankenversicherung ein. Die Krankenkasse kann den Kostenzuschuss für vorerst maximal 50 Einheiten gewähren.

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